Zehn Thesen für die Freiheit und die Meinungsfreiheit

Zehn Thesen für die Freiheit und die Meinungsfreiheit

Im Jahr 1517 veröffentlichte Martin Luther 95 Thesen, in denen er Missstände in der Kirche aufzeigte. Die Thesen richteten sich gegen den Ablasshandel und gegen theologische Missstände innerhalb der Kirche. Luthers Ziel war eine innerkirchliche Reform. Luthers Thesen werden hier erwähnt, um die hinter den folgenden zehn Thesen für die Freiheit und die Meinungsfreiheit stehende Absicht verständlich zu machen: „Thesen“ sind kurze, zugespitzte Forderungen, die Diskussionen auslösen und Veränderungen anstoßen sollen. Der Luther-Bezug macht deutlich, dass auch die folgenden zehn Thesen nicht als bloße Beschreibung, sondern als Reformaufruf verstanden werden sollen – mit dem Ziel einer friedlichen, demokratischen und freiheitlichen Reform.

Die folgenden zehn Thesen stammen aus dem Jahr 2026. In ihnen werden Beschränkungen der Freiheit und Meinungsfreiheit in Deutschland und der Europäischen Union thematisiert. Die Thesen sind auf eine Verbesserung der Freiheit und Meinungsfreiheit in Deutschland und der Europäischen Union gerichtet. 

 

1) Wir lehnen Zensurwünsche ab! Die Pressefreiheit gilt vollständig – auch für neue Medien wie NIUS, Apollo News und andere. Wir lehnen eine gesetzliche Festsetzung des Mindestalters für soziale Netzwerke ab: Auch Jugendliche bis 15 Jahre haben das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Art. 5 Abs. 1 GG). Wir lehnen eine verpflichtende Altersverifikation mit Klarnamenpflicht zur Durchsetzung einer Altersgrenze ab: viele Bürger haben schon ohne Namensnennung Angst, ihre Meinung in den sozialen Netzwerken zu äußern, da sie die Bespitzelung durch Trusted Flagger und andere fürchten. (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: Wir lehnen Zensurwünsche ab! Die Pressefreiheit gilt vollständig – auch für neue Medien wie NIUS, Apollo News und andere)

 

2) Der Digital Services Act der Europäischen Union muss abgeschafft werden. Er führte dazu, dass Millionen rechtmäßiger Äußerungen von Bürgern gelöscht wurden. Auch Trusted Flagger (Internet-Spitzel) müssen abgeschafft werden. Soziale Netzwerke zählen zur kommunikativen Grundversorgung jedes Bürgers: daher dürfen soziale Netzwerke keine legalen Meinungsäußerungen von Bürgern mehr löschen! (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: Die Meinungsfreiheit wird in der Europäischen Union unterdrückt)

 

3) Der Fraktionszwang im Bundestag muss abgeschafft werden. Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz muss wörtlich anerkannt werden: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Um Bundestagsabgeordnete wirksam vor Fraktionszwang zu schützen, müssen alle Abstimmungen im Bundestag in geheimer Wahl erfolgen. (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: Die Meinungsfreiheit und Abstimmungsfreiheit von Bundestagsabgeordneten sind reduziert)

 

4) Wir verlangen: Nie wieder Lockdowns. Nie wieder 2G- oder 3G-Regeln. Nie wieder flächendeckende Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten. Nie wieder Maskenzwang. Nie wieder Grundrechtsbeschränkungen aufgrund fragwürdiger Modellrechnungen.Der Staat darf Gesundheitsmaßnahmen empfehlen, aber nicht befehlen. Mündige Bürger können selbst entscheiden. (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: Die Ergebnisse der Enquete-Kommission ‘Corona’ sind erschreckend!)

 

5) Alle Impfpflichten und Impfnachweispflichten (wie die Masernimpfnachweispflicht) müssen abgeschafft werden. Der Staat darf Gesundheitsmaßnahmen empfehlen, aber nicht befehlen. Mündige Bürger können selbst entscheiden. (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: Die Nachweispflicht nach dem Masernschutzgesetz – Der Staat bestraft die Kinder)

 

6) § 188 StGB muss abgeschafft werden. Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern, die mit eigenen Wortmeldungen bewusst in die Öffentlichkeit getreten sind, sind stattdessen weiter zu ziehen als bei Privatpersonen. (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: § 188 StGB muss abgeschafft werden!)

 

7) Es darf keine einzige Hausdurchsuchung mehr stattfinden, wenn die Hausdurchsuchung eine schlimmere Bestrafung darstellt als das mögliche Gerichtsurteil. (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: Es darf keine einzige Hausdurchsuchung mehr stattfinden, wenn die Hausdurchsuchung eine schlimmere Bestrafung darstellt als das mögliche Gerichtsurteil)

 

8) Der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“ muss in Gerichtsverfahren ein hohes Gewicht erhalten. Justizskandale zeigen, dass manche Richter diesen Grundsatz nicht berücksichtigen und Angeklagte falsch und zu Unrecht verurteilen. (Beispiele: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-muenchen-i-freispruch-im-prozess-um-badewannen-mord-nach-13-jahren-gefaengnishttps://www.merkur.de/bayern/der-hauptverdaechtige-eiskeller-hanna-unschuldig-im-gefaengnis-mama-ich-bin-jetzt-94143599.htmlhttps://www.faz.net/aktuell/feuilleton/nancy-faeser-erwirkt-urteil-gegen-deutschland-kurier-chef-david-bendels-110409959.html ) (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: Der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“ muss in Gerichtsverfahren ein hohes Gewicht erhalten)

 

9) Kein Kritiker soll mehr als Verschwörungstheoretiker beschimpft werden. Stattdessen soll mit Argumenten und Gegenargumenten diskutiert werden. (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: „Verschwörungstheoretiker“ ist ein ideologischer Kampfbegriff, den niemand verwenden sollte)

 

10) Wir fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei strittigen Themen Pro- und Contra-Argumente nennt. Wir sind mündige Bürger und können uns selbst eine Meinung bilden. (Für Erläuterungen zu dieser Forderung hier klicken: Erlaubte Meinung: Du finanzierst den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber wer schützt dort die Meinungsfreiheit?)

 

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